Einzelsitzung (Beratung, Therapie)
50 min 80,00 €
90 min 130,00 €
Paartherapie / Familientherapie
90 min 145,00 €
Mit Co – Therapeut
90 min 190 €
Einzel- Supervision / Coaching
60 min 90,00 € +Mwst
90 min 135,00 € +Mwst
Selbstzahler
Honorar auf Anfrage
Team / Gruppen- Supervision
(bis 5 Personen)
90 min 150,00 € + Mwst
180 min 280,00 €+ Mwst
Team / Gruppen- Supervision
( bis 8 Personen)
90 min 180,00 €+ Mwst
180 min 320,00 €+ Mwst
Großgruppensupervision / Teamtage / Inhouse- Fortbildungen
Honorar auf Anfrage
Das Honorar ist wahlweise entweder am Ende einer Sitzung in bar, oder monatlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Sitzungen können mindestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigeren Absagen der volle Betrag in Rechnung gestellt wird.
Beratung:
Beratung, Paar- Familientherapie oder Erziehungsberatung zählen grundsätzlich nicht zu den Kassenleistungen und müssen in jedem Falle selbst bezahlt werden.
Psychotherapie:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie bei von den Kassen zugelassenen Therapeuten. Die Systemische Familientherapie ist zwar seit dem 14.12.08 durch ein Gutachten der Bundesärztekammer als wissenschaftlich belegbare Methode anerkannt, wird aber in Deutschland bisher noch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Der Dachverband steht aber seit einiger Zeit mit den Kassen in Verhandlung.
Gibt es Ausnahmen, in denen die Kasse doch bezahlt?
Manchmal ist eine (Teil-) Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung (bei gesetzlichen Krankenkassen) möglich, da ich 1994 die allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis erworben habe, die Psychotherapie (nach dem HPG) einschließt. Klären Sie vor Beginn der Therapie eine mögliche Erstattung mit Ihrer persönlichen Versicherung ab.
Es gibt, gemessen an dem Bedarf, jedoch nach wie vor zu wenig Therapeuten mit Kassenzulassung, deshalb sind die Wartezeiten oft monatelang. Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie theoretisch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verlangen, dass Sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen Therapeuten, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, aber keine Kassenzulassung besitzt, erstattet. Lassen Sie sich hier zu die Dringlichkeit von ihrem Hausarzt bestätigen.
Ein Versuch kann es aber wert sein, da auch bei den Kassen immer Verhandlungsspielraum besteht!