Honorar / Kostenübernahme

Preise

Einzelsitzung (Beratung, Therapie)

 

50 min 105,00 €
90 min 160,00 €

 

 

Bearbeitungsgebühr Anamnesebogen

50,00€

 

 

Paartherapie / Familientherapie

90 min 180,00 €


Mit Co – Therapeut

auf Anfrage

Einzel- Supervision / Coaching

60 min 125,00 € +Mwst
90 min 180,00 € +Mwst




Team / Gruppen- Supervision

(bis 5 Personen)

90 min 180,00 € + Mwst
180 min 320,00 € + Mwst

Team / Gruppen- Supervision

( bis 8 Personen)

     90 min 200,00 €+ Mwst
   180 min 360,00 €+ Mwst

 

Großgruppensupervision / Teamtage / Inhouse- Fortbildungen
Honorar auf Anfrage

 

AGB

Das Honorar ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zu begleichen.

Sitzungen können bis höchstend 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden.

Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigeren Absagen der volle Betrag in Rechnung gestellt wird.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Beratung:
Beratung, Paar- Familientherapie oder Erziehungsberatung zählen grundsätzlich nicht zu den Kassenleistungen und müssen in jedem Falle selbst bezahlt werden.

Psychotherapie:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie bei von den Kassen zugelassenen Therapeuten. Die Systemische Familientherapie ist zwar seit dem 14.12.08 durch ein Gutachten der Bundesärztekammer als wissenschaftlich belegbare Methode anerkannt, wird aber in Deutschland bisher noch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Der Dachverband steht aber seit einiger Zeit mit den Kassen in Verhandlung.

Gibt es Ausnahmen, in denen die Kasse doch bezahlt?

Manchmal ist eine (Teil-) Abrechnung über Ihre private Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung (bei gesetzlichen Krankenkassen) möglich, da ich 1994 die allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis erworben habe, die Psychotherapie (nach dem HPG) einschließt. Klären Sie vor Beginn der Therapie eine mögliche Erstattung mit Ihrer persönlichen Versicherung ab.

Den dadurch eventuell entstehenden Differenzbetrag zwischen GebüH und realem Honorar laut Rechnung muss dann von Ihnen privat zusätzlich beglichen werden.